Gesetzlicher Hinweis
Leider muss ich auf folgendes Gesetz hinweisen.
Nach dem deutschen Heilmittelwerberecht § 3 weise ich darauf hin:
"Bei den hier vorgestellten Methoden sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit naturwissenschaftlich schulmedizinisch nicht nachgewiesen und nicht anerkannt ist".
Dies gilt für die komplette thp-neidhardt Homepage
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Vielen Dank für Ihr Verständnis.